K&O Entrümpelung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von K&O Entrümpelung gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Angebotsannahme zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Leistungsumfang
K&O Entrümpelung erbringt Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Keller- und Dachbodenräumung sowie Entsorgung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Festpreise gemäß Angebot, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Zahlung ist sofort nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
K&O Entrümpelung behält sich vor, bei größeren Aufträgen eine Anzahlung zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
Zugang zu den Räumlichkeiten gewährleistet ist
Parkmöglichkeiten in zumutbarer Nähe vorhanden sind
Strom und ggf. Wasser zur Verfügung stehen
besondere Umstände (z. B. Schadstoffe) vorab mitgeteilt werden
Zusätzlicher Aufwand durch fehlende Informationen kann nachberechnet werden.
6. Wertanrechnung / Gegenstände
Sofern vereinbart, können verwertbare Gegenstände auf den Gesamtpreis angerechnet werden. Eine Garantie auf Wertanrechnung besteht nicht.
Nicht ausdrücklich zurückbehaltene Gegenstände gelten als zur Entsorgung freigegeben.
7. Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und nach gesetzlichen Vorschriften. Gefährliche Stoffe oder Sondermüll müssen vorab gemeldet werden.
8. Haftung
K&O Entrümpelung haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
Für bereits vorhandene Schäden oder versteckte Mängel in den Räumlichkeiten wird keine Haftung übernommen.
9. Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehr, Wetter oder unvorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
10. Rücktritt / Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Termin möglich.
Bei späterer Stornierung kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.
K&O Entrümpelung steht für zuverlässige, diskrete und gründliche Entrümpelungen von Wohnungen, Häusern und Gewerbeflächen.
Gartenstraße 24
61194 Nidatal
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